Aktuelles

Verbrennen von Gartenabfällen verboten

(23.10.2017)  Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushalten und Gärten ist im Land Brandenburg verboten (§ 4 AbfKompVbrV) und kann mit Ordnungsgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das betrifft auch und insbesondere das Verbrennen von Laub.

"Nordbahnnachrichten" in neuem Gewand

Eine neue Gestaltung der "Nordbahnnachrichten" und die separate Verteilung an die Haushalte soll den Lesern noch mehr Lust auf die Region machen.