Wahlhelfende für die Landtagswahl gesucht
(26. Juli 2024)
Für die Wahl zum 8. Landtag Brandenburg, welche am Sonntag, dem 22.09.2024 stattfindet, sucht die Stadt Hohen Neuendorf als zuständige Wahlbehörde erneut Wahlhelfende.
Öffentliche Auszählung ein Grundstein der Demokratie
Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie. Und Demokratie lebt von der Teilnahme am politischen Geschehen. Um Wahlen zu organisieren, durchzuführen und die Ergebnisse zu ermitteln, sind umfangreiche Arbeiten nötig. Die Möglichkeit zur Beteiligung an der Auszählung der Stimmen, sei es als Wahlhelfende oder als Wahlbeobachtende, gewährleistet ein öffentliches und transparentes Verfahren.
Ausgezählt wird in 22 Wahlbezirken
Für die Landtagswahl werden 22 Wahlbezirke und 6 Briefwahllokale eingerichtet. Neben dem Einsatz von Bediensteten sucht die Stadt darüber hinaus zahlreiche Unterstützende, die beim ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen helfen.
Wahlhelfende sind Teil des Wahlvorstandes
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand einberufen. Dieser gewährleistet am Wahltag den reibungslosen Ablauf der Wahl. Der Wahlvorstand besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden, einer Stellvertretung und sechs Beisitzenden.
Wer kann der Stadt als Wahlhelfende unterstützen?
Im Wahlvorstand können alle tätig werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben, mindestens 16 Jahre alt und wahlberechtigt sind. Sie brauchen keine besonderen Vorkenntnisse. Das Wahlbüro bietet vorab Schulungen an. Die Termine werden mit der Einberufung bekannt gegeben.
Was machen Wahlhelfende?
Die Wahlhelfenden in den Wahllokalen haben folgende Aufgaben:
• Prüfung der Wahlberechtigung
• Ausgabe der Stimmzettel
• Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
• Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
• Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr
Im Regelfall müssen Wahlhelfende im Wahllokal nicht den ganzen Tag anwesend sein. Eine Absprache zur Arbeit in Schichten ist selbstverständlich möglich. Wichtig ist nur, dass zur Auszählung alle Wahlhelfenden ab 18:00 Uhr anwesend sind. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände treffen sich gegen 14:00 Uhr, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ab 18:00 Uhr die vorab per Briefwahl abgegebenen Stimmen aus.
Gibt es eine Vergütung für die Arbeit?
Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld gezahlt:
Für Wahlvorstehende und deren Stellvertretungen 70 Euro und Beisitzende 50 Euro.
Wie kann ich eine Wahlhelfende oder ein Wahlhelfender werden?
Interessierte melden sich bitte mit der „Bereitschaftsklärung für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand“ im Wahlbüro an. Das Formular ist auf der Internetseite der Stadt Hohen Neuendorf unter „Formulare und Anträge“ unter der Rubrik „Wahlen“ zu finden. Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten in einem Wahllokal werden geprüft und meistens erfüllt.
-> Das Wahlbüro ist unter wahlen@hohen-neuendorf.de zu erreichen oder telefonisch unter (03303) 528-300. Über diese Kontaktdaten kann die Bereitschaft zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand mitgeteilt werden.