Heckenschnitt muss bis zum Herbst warten
(21. August 2024)
Im Folgenden zitieren wir eine Pressemitteilung des Landkreis Oberhavel
Sommerzeit ist Gartenzeit. Und weil das Grün im Sommer besonders wächst und spießt, greift der ein oder andere Gartenbesitzer zur Heckenschere. Oder zur Motorsäge. Dabei ist es laut Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten, Hecken abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Denn Gehölze sind ein wichtiger Lebensraum für Säugetiere, Vögel und Amphibien.
In der Vergangenheit haben die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Oberhavel etliche Anzeigen wegen nicht genehmigter Heckenrodungen oder Heckenschnitte erreicht. Dabei gehen viele Gärtnerinnen und Gärtner möglicherweise aus Unwissenheit ans Werk. Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses sind erlaubt. Reichen die Gewächse bis auf Gehwege und Straßen, ist ein schonender Pflegeschnitt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sogar vorgeschrieben. Wer beim Gehölzschnitt gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstößt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro, in besonders schweren Fällen kann sie noch höher ausfallen.
Gut fürs Klima, gut für die Tiere
Hecken sind gesetzlich geschützt, weil sie nicht nur unverzichtbarer Lebensraum für Tiere sind, sondern auch für Menschen gesundheitsfördernde Funktionen haben. Sie tragen zur Wasserverdunstung bei und haben so einen kühlenden Effekt auf die Umgebungstemperatur. Außerdem bilden sie einen wichtigen Wasserspeicher. Hecken schützen vor Wind und Sturm. Sie filtern Staub, Schmutz sowie schädliche Abgase und dämpfen den Lärm. Die Pflanzen bilden wertvolle Lebensräume und optimale Rückzugsorte für Säugetiere und Amphibien. Zahlreichen Vögeln dienen sie als Nist- und Brutstätten. Strukturreiche Hecken mit Früchten und Beeren bieten zudem optimale Nahrungsquellen für viele Tiere. Erhalten und fördern Menschen die Hecken, tragen sie einfach – aber sehr wirkungsvoll – zum Artenschutz bei.
Tipps für Gartenbesitzer
Einheimische Gehölze sind als Heckenpflanzen besonders gut geeignet. Der Pflegeaufwand ist meist geringer als bei exotischen Gewächsen. Auf Thuja, Buchsbaum und Kirschlorbeer sollte verzichtet werden, da sie für Insekten keine geeignete Nahrungsquelle sind und viel Wasser benötigen. Neue Hecken lassen sich am besten im Herbst oder Frühjahr eines jeden Jahres pflanzen.
Hobbygärtner und Grundstücksbesitzer sollten zulässige Schnittarbeiten vorzugsweise von Oktober bis Februar erledigen. Heckenschnitt kann übrigens über die Biotonne entsorgt werden. Außer den 120-Liter-Biotonnen sind ebenso 240-Liter- Biotonnen verfügbar. Eine Biotonne kann unkompliziert jederzeit beim Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung beantragt werden. Die AWU stellt die Tonne dann im Auftrag des Landkreises zur Verfügung. Die Entleerungsgebühr beträgt 3,50 Euro für die 120-Liter-Tonne und 7,00 Euro für die 240-Liter-Tonne. Sie liegt damit deutlich unter der Gebühr für den Restabfallbehälter. Außerdem kommt die Trennung von Abfall der Umwelt zugute. Alternativ werden Gartenabfälle auf den Recyclinghöfen angenommen.