Stadt sagt schweren Herzens Wintertreiben ab

Bei geänderter Gesetzeslage wäre spontane Veranstaltung möglich.

(Update 18. November 2020)  Schweren Herzens und mit großem Bedauern hat sich die Stadtverwaltung gestern entschieden, das Wintertreiben am Rathaus einstweilen abzusagen. Das Markttreiben war zunächst für den 1. Advent geplant, wurde aufgrund des Teillockdowns und der Hoffnung auf schnelle Veränderung der Lage vorsorglich auf den 2. Advent verschoben wurde, nun abzusagen. Anlass war, dass die nächste Abspracherunde der Landesregierungen mit dem Bund auf den 25. November datiert wurdestatt, um einen konkreten Fahrplan für den Dezember vorzustellen. Nach gegenwärtiger Lesart ist jedoch auch dann nicht mit Lockerungen zu rechnen. Für die Stadt als Veranstalter und für die Planungssicherheit der Händler ist dieser Termin zu spät, um Tage später den Markt anzubieten. "Wir bleiben aber flexibel", kündigte Ariane Fäscher als Fachbereichsleiterin für Marketing an. "Die Konzepte und Planungen sind ja fertig. Sollte sich am 25. November eine Lockerung abzeichnen und der Bedarf bei Händlern, Gastronomen und der Bürgerschaft da sein, können wir kurzfristig reagieren. "Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht und hatten uns mit der neuen Ministerrunde am letzten Montag deutlich mehr erhofft. Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter und längerer Verweildauer von mehreren Personen sind nicht erlaubt, da bleiben uns trotz intensiver Vorplanung wenig Spielräume, die Veranstaltung zur Zufriedenheit aller stattfinden zu lassen."

 

 

 

(8. Oktober 2020)  Der Adventsmarkt am Wasserturm muss in diesem Winter aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie entfallen. In den zurückliegenden Jahren lebte das beliebte Event vor allem vom geselligen Zusammensein, vom gemeinsamen Singen dicht gedrängt vor der Bühne und Stockbrot über dem offenen Lagerfeuer in der Vorweihnachtszeit. Unter Beachtung der notwendigen Hygieneregeln ist daher der Adventsmarkt aus Sicherheits-, atmosphärischen und nicht zuletzt finanziellen Gründen nicht umsetzbar: Eine Einzäunung des Geländes sowie der Verzicht auf Gesang und Nähe würden dem eigentlichen Ziel und Charme der Veranstaltung zuwiderlaufen. Deshalb hat sich die Stadt schweren Herzens für die Absage entschieden.

Alternatives "Wintertreiben" - vorbehaltlich abgeschwächter Corona-Entwicklung

Hohen Neuendorfs Bürgermeister Steffen Apelt stellt jedoch eine Alternative im kleineren Rahmen in Aussicht: „Wir prüfen die Möglichkeit, ein kleines aber feines „Wintertreiben“ auf dem Rathausplatz zu veranstalten, mit dem Schwerpunkt Markt, um lokalen Händlern eine Verkaufsmöglichkeit und Kunden ein kleines zusätzliches Angebot für den Erwerb von Weihnachtsgeschenken zu eröffnen. Das ist sicherer und für den Erhalt unserer lokalen Lebensqualität besser als im Kaufhaus oder im Internet einzukaufen! Einen Glühwein würde es natürlich auch geben.“ 

Allerdings steht auch dieses "Wintertreiben" unter dem Vorbehalt einer wirtschaftlichen Realisierung unter Corona-Bedingungen. Hierfür wird der 7-Tages-Inzidenz zugrunde gelegt. Steigt dieser auf mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner dürften gemäß § 4 Abs. 3 der SARS-CoV-2-UmgV bei Veranstaltungen unter freiem Himmel nicht mehr als 250 Gäste zeitgleich auf dem Platz anwesend sein. Unter diesen Bedingungen wäre eine Durchführung des Marktes, auch für die meisten Händler, nicht mehr wirtschaftlich. Bewegt sich die 7-Tages-Inzidenz deutlich unter 35, würde das Wintertreiben im Falle ihres Stattfindens wie schon das Bürgerfest strengen Hygieneauflagen unterliegen.

Händler können sich ab sofort für das Wintertreiben anmelden

Händler, die am 28. und 29. November einen Stand für das Wintertreiben am Rathaus stellen möchten, können diesen noch bis zum 27. Oktober bei der Stadtverwaltung anmelden. Die geplanten Zeiten sind: 

Samstag den, 28.11.2020 von 15-20 Uhr sowie Sonntag den, 29.11.2020 von 15-19 Uhr.

Die Bewerbungsbögen und die Marktordnung stehen hier zum Download bereit. Danach wird die Stadt die Auswahl der Händler und Stände vornehmen und diese voraussichtlich am 4./5. November über die Teilnahme informieren. Bei der Planung sollten die aktuell geltenden Hygienevorschriften unbedingt berücksichtigt werden (beispielsweise Einweggeschirr bei Speisen und Getränken.