Weitere Einschränkungen im Lockdown

(11. Januar 2021)

kurz und knapp:

-Lockdown bis 31. Januar 2021 verlängert und teilweise verschärft

-Reduzierung von Kontakten bleibt weiterhin wichtigste Priorität

-private Zusammenkunft nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person, ausgenommen Kinder unter 14 J.

-Bewegungseinschränkungen in Landkreisen und kreisfreien Städten mit hoher Inzidenz

-nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben

-Präsenzunterricht weiterhin ausgesetzt

-Kitas und Krippen bleiben geöffnet

Wir zitieren in wesentlichen Zügen die Presseinformation des Landes Brandenburg:

  • Alle bisherigen und bis 10. Januar befristeten Einschränkungen werden - abgesehen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung - bis 31. Januar verlängert
  • In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
  • Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt sind selbstverständlich weiterhin möglich. Entscheidend ist der aktuelle Inzidenzwert, den das Land täglich aktuell meldet: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/
  • Der Präsenzunterricht bleibt weiterhin ausgesetzt. Der Distanzunterricht wird damit zunächst verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung" bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.
  • In der übernächsten Woche (ab dem 18. Januar) soll die Situation neu bewertet und dann entschieden werden, ob es aufgrund eines deutlich gesunkenen Infektionsgeschehens Spielräume für eine Öffnung an Grundschulen für einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vor den Winterferien gibt. Die Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt. Die Öffnungen der Horte sind an die Regelungen im schulischen Bereich angepasst worden.
  • Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird aber an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich Zuhause zu betreuen und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen.
  • Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen jedoch geschlossen werden, wenn es das regionale Infektionsgeschehen erfordert. Nach der neuen Verordnung gilt dafür eine Inzidenz von 300 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner. Eine solche Regelung gilt derzeit z. B. im Kreis Oberspreewald-Lausitz.
  • Neu festgelegt wurde, dass Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies gilt ab Montag, 18. Januar.
  • Zugleich wurde die Auflistung der systemrelevanten Berufe, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, um die Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen erweitert.
  • Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Damit entfällt auch die Differenzierung zwischen Fitnesscentern und sonstigen Indoor-Sporteinrichtungen. Ausgenommen sind Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen oder zu sozialtherapeutischen Zwecken genutzt werden.
  • Neu ist auch, dass Kantinen - von Ausnahmen abgesehen - zu schließen sind, jedoch können Speisen und Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Die Schließungsanordnung gilt nicht für Betriebe, sofern die Essensversorgung der Beschäftigten nicht anders zu bewerkstelligen ist. Sie gilt grundsätzlich auch nicht für Schulkantinen.
  • Die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr wird mit der neuen Verordnung aufgehoben, da sie bewusst nur auf die Weihnachtstage und den Jahreswechsel bezogen war.

 

Woidke ergänzte zur laufenden Impfkampagne: „Das Impfen ist entscheidend, um aus der Pandemie zu kommen. Wir müssen die Anfangsschwierigkeiten bei der Umsetzung der Impfstrategie schnell überwinden und auch nachsteuern. Wichtig ist, gerade die stark gefährdeten Gruppen schnell zu impfen. Dazu brauchen wir mehr Impfmöglichkeiten in der Fläche des Landes Brandenburg. Für die Lieferung des Impfstoffes brauchen wir vor allem Verlässlichkeit. Wir setzen hier darauf, dass der Bund seine Zusagen einhält."