Soforthilfe für kommunale Wirtschaft

Antragstellung ist ab sofort möglich.
Rettungsschirm

(03. März 2020) 

Kleine Unternehmen, Soloselbstständige sowie Angehörige freier Berufe, die im Zuge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, können ab sofort ein Überbrückungsdarlehen als finanzielle Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro bei der Stadt Hohen Neuendorf beantragen. Die Stadtverordnetenversammlung hat einer entsprechenden Richtlinie in ihrer Sitzung am Donnerstag, den 25. Februar, geschlossen zugestimmt. Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Stadt abrufbar und auch im Rathaus der Stadt erhältlich. Die Stadt plant etwa eine Woche von der Antragsprüfung bis zur Auszahlung ein. 

„Es war mir ein Herzensanliegen und es ist uns gelungen! Ich bin froh, dass wir diese unbürokratische Hilfe schnell auf den Weg gebracht haben. Es ist ein wichtiges Signal für die Unternehmerschaft, dass es weitergeht und dass die Stadt sich für sie einsetzt“, begrüßte Bürgermeister Steffen Apelt den Beschluss der Stadtverordneten. „Hier haben viele Akteure aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung an einem Strang gezogen, um die finanzielle Unterstützung möglich zu machen. Mein Dank geht insbesondere an die eigens dafür gegründete Arbeitsgruppe, die beispielhaft ein gemeinsames Ziel verfolgt und erreicht hat.“ In das Lob für das Ergebnis der Arbeitsgemeinschaft stimmten auch Mitglieder aller Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung sowie Matthias Noffke (UGHN, Wirtschaftsbeirat) ein, der mit seinem Appell an die Stadt das Verfahren initiiert hatte. 

Unkompliziertes Antragsverfahren, schnelle Antwort der Stadt

Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe sowie kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten in Vollzeit können die Soforthilfe beantragen. Deren wirtschaftliche Tätigkeit muss von einer Betriebs- oder Arbeitsstätte in der Stadt Hohen Neuendorf ausgehen. Antragsstellende müssen zudem versichern, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie entstanden sind und sie sich nicht bereits am 31. Dezember 2019 in ökonomischer Schieflage befanden. Dabei reicht in der Regel eine Eidesstattliche Erklärung als Nachweis aus.

„Ein schnelles, unkompliziertes Antragsverfahren, das eine ebenso schnelle Gewährung der Soforthilfe ermöglicht, hat unsere Arbeitsgruppe von Beginn an geleitet“, erläutert Hohen Neuendorfs Kämmerin Michaela Müller-Lautenschläger. „Die bei uns eingehenden Anträge werden wir innerhalb kurzer Zeit bearbeiten und das Darlehen auf den Weg bringen.“ 

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren sich einig, dass die finanzielle Unterstützung der Stadt im Sinne der Unternehmer und Freiberufler zinsfrei sein muss, denn das gebe mehr Raum zum wirtschaftlichen Agieren.

Neben der Zinsfreiheit hält die Richtlinie zudem eine niedrige Tilgungsrate von zwei Prozent fest. Damit kann die Rückzahlung des Darlehens über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. 

Stadt stellt insgesamt 299.000 Euro zur Verfügung

Maximal 299.000 Euro stellt die Stadt im Finanzhaushalt zunächst für die gesamte Maßnahme zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft bereit. Die Corona-Soforthilfe ist auf eine Höhe von maximal 5.000 Euro je Antragsstellendem begrenzt. Der Höchstbetrag bemisst sich am Sach- und Finanzaufwand des/der Antragsstellenden. Angerechnet werden ebenfalls der Personalaufwand und der Unternehmerlohn mit pauschal 500 Euro je Monat für maximal drei Monate. Das Geld kann als Überbrückungsdarlehen beziehungsweise Liquiditätshilfe beispielsweise genutzt werden, um Mietkosten oder andere betriebliche Verbindlichkeiten zu zahlen. 

Der Vorschlag für eine kommunale Soforthilfe für Unternehmen, die im Zuge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren, kam erstmalig im Frühsommer 2020 auf. Damals hatte der Wirtschaftsbeirat mit einem Positionspapier die Grundlagen für solche Hilfen vorgelegt. Nach eingehender rechtlicher Prüfung der Möglichkeiten formierte sich im Januar 2021 eine Arbeitsgruppe, die die nun verabschiedete Richtlinie entwarf.

Antragsstellung und Richtlinie zur Überbrückungshilfe

Sonderausgabe des Amtsblatts zum Thema.