Führerscheinumtausch der Jahrgänge '53 bis '58

(1. Juli 2022)

Das Einwohnermeldeamt weist darauf hin, dass die verlängerte Frist für den Führerschein-Pflichtumtausch der Jahrgänge '53 bis 58' noch bis zum 19. Juli 2022 gilt. Ursprünglich galt die Frist bis 19. Januar 2022. Umgetauscht werden müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Papier- und Checkkartenführerscheine. Der Antrag für den Führerscheinumtausch kann im Einwohnermeldeamt abgegeben werden. Der neue Führerschein wird dann per Post zugesendet.