Satzung zur Städtebaulichen Entwicklungsmassnahme der Stadt Hohen Neuendorf OT Borgsdorf

Auf dem Gebiet der ehemaligen Großgärtnerei in Borgsdorf hat sich die Stadt des rechtlichen Instrumentariums der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bedient. Das Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht es den Kommunen in förmlich festgesetzten Entwicklungsgebieten umfängliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Diese finanziellen Zuschüsse des Landes und des Bundes sind zur Anschubfinanzierung einer Gesamtmaßnahme gedacht und sollen sich durch den Verkauf der Baugrundstücke möglichst refinanzieren. Auf diese Weise konnten die alten gewerblichen Anlagen der Großgärtnerei beseitigt und die Grundstücke baureif gemacht werden.

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