Bebauungsplan Nr. 66 "Mädchenviertel, Stadtteil Hohen Neuendorf" Entwurf (Beteiligung abgelaufen)

Änderung Aufstellungsbeschluss und
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Bebauungsplan Nr. 66 "Mädchenviertel, Stadtteil Hohen Neuendorf "

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.04.2018 mit Beschluss Nr. 022/2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 „Mädchenviertel, Stadtteil Hohen Neuendorf“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.11.2018 im Amtsblatt bekannt gemacht.

Mit Beschluss Nr. 001/2022 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf auf ihrer Sitzung am 24.02.2022 die Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wird mit dem in der Anlage dargestellten geänderten Geltungsbereich fortgeführt. 

Am 24.03.3022 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf, Beschluss Nr. B 002/2022, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.  66 "Mädchenviertel, Stadtteil Hohen Neuendorf" gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Plangebiet

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt zentral im Stadtteil Hohen Neuendorf. Es wird im Norden durch die Zühlsdorfer Straße, im Osten durch die Bahnlinie und Grenzen des Landschaftsschutzgebietes, im Süden durch die Schönfließer Straße, im Westen durch die Bahnlinie (Nordbahn) begrenzt.

Die genaue Umgrenzung des Geltungsbereiches ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung

 Ziel der Planung ist eine nachhaltige und geordnete städtebauliche Entwicklung zur Erhaltung des Gebietscharakters zu sichern.

Verfahren

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des BauGB, da mit der Planaufstellung der sich ergebende Zulässigkeitsmaßstab (gemäß § 34 BauGB) nicht wesentlich veränert wird. 

Umweltprüfung

Im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltvezongener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 7 BauGB im Planverfahren berücksichtigt und in die Begründung integriert. 

 Offenlegung der Planunterlagen 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Mädchenviertel, Stadtteil Hohen Neuendorf" [Stand: März 2022] lag mit Begründung inklusive Schutzgutbetrachtung und Schallgutachten in der Zeit 

vom    2. Mai          bis einschließlich     3. Juni 2022

 
gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich aus.

Während dieser Zeit wird jedermann Gelegenheit zur Erörterung des Entwurfes gegeben und es können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Das Rathaus ist am 26. Mai 2022 aufgrund eines Feiertages geschlossen. Eine Einsichtnahme im Rathaus ist an diesem Tag nicht möglich. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Hinweis: Sofern die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 auch noch während des genannten Offenlagezeitraumes gelten, wird das Rathaus weiterhin für den Besucherverkehr nur eingeschränkt geöffnet sein. Wir bitten vor Betreten des Rathauses um eine Anmeldung am Empfang oder alternativ einen Anruf unter der Telefonnummer: 03303 528 163 bzw. 528 143.