Aufgrabungen / Aufbrüche

Wenn zur Verlegung von Leitungen oder sonstigen Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen Aufgrabungen erforderlich sind, so ist 14 Tage im Voraus durch die jeweilige Baufirma ein entsprechender Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung bei dem zuständigen Baulastträger einzureichen. Nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) ist die Stadt Baulastträger der Gemeindestraßen.
Bei den Bundes- und Landesstraßen übernimmt diese Aufgabe der Landesbetrieb für Straßenwesen in Eberswalde. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung von Straßen zusammenhängenden Aufgaben.

für Bundes- und Landesstraßen:
Landesbetrieb Straßenwesen Eberswalde
Tel. 03334-66-1400